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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 24.03.2025

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner 

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen ruufix, angeboten durch SOLVER Investments AG (nachfolgend "Anbieterin"), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Kunden"), die den Service von ruufix in Anspruch nehmen. 

 

1.2 Mit der Inanspruchnahme des Services bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. 

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, sofern sie von der Anbieterin ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. 

2. Nutzungsvoraussetzungen 

 

2.1 Mindestalter 
Zur Nutzung des Services von ruufix ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich. Personen unter 16 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet. 

 

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragserteilung wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen. 

 

 

3. Leistungsbeschreibung 

3.1 ruufix bietet ein Onlinemarktplatz für Service-, Reparatur- und Wartungsleistungen von Fahrrädern an. Die eigentlichen Arbeiten am Fahrrad werden durch einen externen Drittanbieter (nachfolgend "Servicecenter") ausgeführt. 

 

3.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung, dem Kostenvoranschlag oder entsprechenden Angeboten. 

 

3.3 Der Kunde beauftragt ruufix, das Fahrrad abzuholen und nach erfolgter Reparatur bzw. Wartung wieder auszuliefern. Die Details (z.B. Ort und Zeit) werden im Einzelfall vereinbart. 

 

 

4. Kostenvoranschlag, Auftrag und Bezahlung 

 

4.1 Kostenvoranschlag: Nach Prüfung des Fahrrads durch das Servicecenter erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag, der den voraussichtlichen Leistungsumfang und die Kosten ausweist. Das Servicecenter informiert ruufix über den Umfang der notwendigen Arbeiten, welche ruufix dann an den Kunden weiterleitet. 

4.2 Annahme des Kostenvoranschlags: Der Kunde bestätigt die Annahme des Kostenvoranschlags ausdrücklich (z.B. schriftlich, per E-Mail oder über die entsprechende Online-Plattform).  Werden Teile des Kostenvoranschlags vom Kunden nicht akzeptiert, so kann ruufix nach eigenem Ermessen entweder einen neuen Kostenvoranschlag erstellen oder den Auftrag ablehnen. 

4.3 Logistikpauschale: Wird der Kostenvoranschlag nicht oder nur teilweise akzeptiert und die Reparatur/Dienstleistung folglich nicht durchgeführt, ist die Logistikpauschale (für Abholung, Prüfung und ggf. Rücksendung des Fahrrads) dennoch vom Kunden geschuldet. 

4.4 Zahlung und Eigentumsvorbehalt: Die Zahlung erfolgt gemäss der auf der Rechnung genannten Bedingungen und Fristen. Die Auslieferung des Fahrrads an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung. 

Das Fahrrad bleibt zu jeder Zeit Eigentum des Kunden. ruufix bzw. das Servicecenter hat jedoch das Recht, das Fahrrad als Sicherheit zurückzubehalten, bis alle offenen Forderungen (einschliesslich Nebenkosten) vollständig beglichen sind. 

 

5. Garantie und Mängelhaftung

 

5.1 Garantiefrist: Auf die durchgeführten Arbeiten wird eine Garantie von 7 Tagen ab Auslieferung des Fahrrads gewährt. 

5.2 Umfang der Garantie: Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf die durch das Servicecenter ausgeführten Arbeiten und die dabei verwendeten Ersatzteile. Keine Garantieansprüche bestehen bei: 

Natürlichem Verschleiss; Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch oder mangelnde Pflege durch den Kunden zurückzuführen sind; Späteren Eingriffen Dritter in die reparierten/gewarteten Teile oder das gesamte Fahrrad. 

5.3 Mängelrügen: Offensichtliche Mängel sind ruufix unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und nachweislich auf die ausgeführten Arbeiten zurückzuführen sind, werden im Rahmen der Garantie von ruufix bzw. dem Servicecenter kostenlos behoben. 

 

6. Haftung 

6.1 Allgemein: ruufix haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen durch ruufix oder ihre Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 

6.2 Haftung des Servicecenters: Die eigentlichen Reparatur- und Wartungsarbeiten erfolgen durch das Servicecenter bzw. eine Drittpartei. Die Haftung für Mängel und Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Arbeiten entstehen übernimmt das Servicecenter. ruufix bemüht sich, allfällige Ansprüche des Kunden gegenüber dem Servicecenter zu unterstützen, übernimmt dafür jedoch keine weitergehende Haftung. 

6.3 Haftung Transport: ruufix haftet für jegliche Schäden und Verluste, die während des Transportes des Fahrrads entstehen. ruufix haftet nicht für Schäden und Diebstähle, die ausserhalb der Logistik entstehen, beispielsweise wenn der Kunde sein Fahrrad irgendwo deponiert. 

 

7. Datenschutz

 

7.1 ruufix beachtet bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Schweizer Recht. 

7.2 Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschliesslich für die Abwicklung des Auftrags sowie zur Kundenbetreuung verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung (z.B. Weitergabe an das Servicecenter) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. 

 

 

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht 


8.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, „Wiener Kaufrecht“). 

8.2 Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von SOLVER Investments vereinbart.  

 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.  

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